Zu welchem Zeitpunkt ist der Einbau eines Partikelfilters sinnvoll? Bereits nach der ersten Überschreitung oder erst nach einer erneuten Überschreitung bei der Nachmessung?
Eine Einrichtung zur Staubminderung kann grundsätzlich immer nachgerüstet werden. Sinnvoll ist dies aus unserer Sicht jedoch nur, wenn gleichzeitig der veraltete Kessel ausgetauscht wird. Dies erhöht zudem die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was passiert nach einer erneuten Überschreitung des Messwertes bei der Folgemessung? Wann muss der Kessel stillgelegt werden?
Der Schornsteinfeger informiert die zuständige Aufsichtsbehörde, die einen weiteren Messtermin veranlasst. Wenn die Emissionen auch nach dieser dritten Messung auf Anordnung der Behörde nicht eingehalten werden, ist die Feuerungsanlage stillzulegen.
Was kann der Kunde dann noch unternehmen, um seinen Kessel weiterbetreiben zu können?
Der Kunde könnte einen Antrag auf Ausnahme nach § 22 der 1. BImSchV stellen. Mir sind allerdings keine Ausnahmen bekannt, bei denen ein Kunde seine Anlage weiter betreiben darf, obwohl die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Es gibt maximal eine Fristverlängerung über eine Heizperiode hinaus, wenn wirtschaftliche Gründe dafürsprechen.