Sanitär

Nach der Flut: Sicherung der Trinkwasserqualität

Mittwoch, 25.08.2021

Der Armaturen-Hersteller Schell informiert darüber, was es beim Umgang mit Trinkwasser- und Heizungsinstallationen nach Flutschäden zu beachten gilt.

Nach Flutschäden müssen Trinkwasserinstallationen vom Fachmann zu überprüft werden.
Quelle: SCHELL GmbH & Co. KG
Nach Flutschäden sind Trinkwasserinstallationen vom Fachmann zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, so dass Nutzer- und Trinkwasserhygiene gewährleistet sind.

Die Regenmengen der letzten Wochen mit den daraus entstehenden Fluten haben schlimme Folgen für die Menschen in den betroffenen Gebieten. Neben der Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur drohen weitere gesundheitliche Risiken. Zum einen durch fehlendes Trinkwasser, zum anderen, weil mit Chemikalien und Abwässern belastetes Wasser teilweise in die Wassergewinnungsanlagen, in teilweise- oder vollständig zerstörte Versorgungsleitungen und in die Trinkwasser-Installation von Gebäuden eindringen konnte. Doch selbst bei unzerstörten Installationen in Gebäuden kann dies der Fall sein, beispielsweise über Sicherungsarmaturen. Der Armaturen-Hersteller Schell gibt eine Orientierung und Impulse, wie mit Heizungs- und Trinkwasser-Installationen bei unzerstörter und wieder-errichteter Infrastruktur umzugehen ist.

Die Qualität des Trinkwassers, wie es die Wasserversorger bereitstellen, entspricht grundsätzlich höchstem Niveau. Durch die Fluten sind jetzt aber Verschmutzungen aus Kläranlagen, Fahrzeugen, Industriebetrieben etc. in den Verantwortungsbereich des Wasserversorgers und an die Trinkwasser- und Heizungs-Installationen von Häusern gelangt. Daraus ergeben sich einige Risiken: Das Trinkwasser hat nicht die gewohnte Qualität und darf nicht oder nur mit Einschränkungen genutzt werden, wasserberührte Oberflächen sind mit Krankheitserregern und Chemikalien kontaminiert. Dazu gefährden Schlamm und Chemikalien technische Bauteile und führen später zu Ausfällen von mechanischen Sicherungseinrichtungen, zu Außen- und zu Innenkorrosion, denn dauerhaft durchfeuchtete Dämmungen z. B. von Rohrleitungen oder Armaturen verursachen später Lochkorrosionsschäden.

Überprüfung der kompletten Heizungs- und Trinkwasserinstallation

Erst wenn das Trinkwasser vom Versorger wieder als Lebensmittel freigegeben ist, machen die nachfolgend beschriebenen Spülungen und Desinfektionsmaßnahmen in der Trinkwasser-Installation Sinn. Denn ohne diese Freigabe würde das nachströmende Wasser die Trinkwasser-Installation erneut verunreinigen. Darum muss zunächst die komplette Heizungs- und Trinkwasser-Installation überprüft werden, inwieweit sie mit dem Wasser der Flut in Kontakt gekommen sind. Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter werden bei einem solchen Kontakt in aller Regel nicht repariert, sondern vollständig erneuert.

Mindestumfang von Spülmaßnahmen gemäß DVGW W 557
Quelle: Gemäß DVGW W 557
Tabelle 1: Mindestumfang von Spülmaßnahmen zur Reinigung von Trinkwasser-Installationen gemäß DVGW W 557. Es müssen die Mindestanzahl an Armaturen gleichzeitig geöffnet sein, um eine Spülleistung von 2m/Sek. zu erzielen.

Jede beschädigte oder mit Wasser unklarer Beschaffenheit geflutete Installation sollte nach einer fachgerechten Reparatur auf Dichtheit überprüft, gereinigt (Tab. 1) und bei einer Trinkwasser-Installation auch erst anschließend desinfiziert werden (Tab. 2). Wesentliche Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im DVGW-Arbeitsblatt W 557 "Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen" (Okt. 2012) sowie im ZVSHK-Merkblatt "Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen…". Die in Tabelle 2 angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten für die Anlagendesinfektion sind unbedingt einzuhalten, um die volle Wirkung zu erzielen und gleichzeitig Schäden an der Installation vorzubeugen.

Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten bei der Anlagendesinfektion gemäß DVGW W 557
Quelle: Gemäß DVGW W 557
Tabelle 2: Die für eine Anlagendesinfektion von Trinkwasser-Installationen zugelassenen Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten gemäß DVGW W 557. Vor jeder Anlagendesinfektion muss die Trinkwasser-Installation unbedingt gereinigt werden (Tab. 1), da sonst keine ausreichende Desinfektionsleistung erzielt werden kann! Während dieser Maßnahmen steht den Bewohnern kein Trinkwasser zur Verfügung.

Umgang mit offenen und halbfertigen Installationen

"Halbfertige" bzw. geborstene Trinkwasser-Installationen, die beispielsweise in einem Roh- oder Neubau geflutet wurden, sind so zu verschließen, dass sie umgehend entsprechend der Regelwerke von ZVSHK und DVGW mit einem Wasser-/Luft -Gemisch gespült und gereinigt werden können (Tab. 1). Möglicherweise müssen komplexe Installationen dafür in kleinere Einheiten unterteilt werden. Befindet sich die Trinkwasser-Installation in einem Objekt mit hohen hygienischen Anforderungen (z. B. Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus), empfiehlt sich eine Desinfektion und anschließende mikrobiologische Freigabe-Untersuchung. Bei Heizungs-Rohren ist eine Desinfektion nicht notwendig, aber die Bauteile müssen ebenfalls innen frei von Feststoffen sein, da diese sonst zu Störungen führen würden. Bei Trinkwasser-Installationen ist möglichst immer eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durchzuführen (Tab. 3).

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Dienstag, 05.12.2023

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