Installation

GEG: Was ist neu bei der Rohrdämmung?

Mittwoch, 10.01.2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt höhere Dämmschichten bei Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen vor.

Künftig sind größere Dämmschichtdicken gefordert.
Quelle: Armacell
Zur Verminderung der Energieverluste von kältetechnischen Anlagen müssen jetzt bedeutend größere Dämmschichtdicken eingesetzt werden.

Als weltweit führender Hersteller von flexiblen Dämmstoffen zur Anlagenisolierung sowie technischer Schäume, weist Armacell auf die neuen Anforderungen für die Rohrdämmung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin. Mit der Veröffentlichung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesanzeiger am 19. Oktober 2023 ist die Novellierung des Gesetzes formal abgeschlossen und es wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. In den meisten Neubauten dürfen dann nur noch Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden, für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen. Auch für die technische Dämmung gibt es eine wesentliche Neuerung: Das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen wurde deutlich verschärft. Lüftungsleitungen wurden dagegen auch in der Novellierung des GEG nicht berücksichtigt.

Energiewende im Gebäudebereich

Kaum ein Gesetzesvorschlag hat in diesem Jahr für so viel Furore gesorgt wie die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Passierten die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder auch das erste Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2020 relativ unbemerkt von der allgemeinen Öffentlichkeit die Parlamente, führte die GEG-Novelle zu einem monatelangen Streit in der Ampel-Koalition und schlug hohe Wellen in der Medienberichterstattung. Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie zu verringern, ist die Energiewende im Gebäudebereich von zentraler Bedeutung. Wie eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt, ist jede dritte Heizung in Deutschland älter als 20 Jahre, mehr als ein Fünftel sogar älter als 25 Jahre. Fossile Energien sind in den rund 41 Millionen Haushalten derzeit die Hauptwärmequelle: Drei von vier Haushalten heizen heute mit Gas oder Öl und müssen in den kommenden 20 Jahren auf erneuerbare Energieträger umstellen.

Höheres Dämmniveau für kältetechnische Anlagen

Die Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen werden im neuen GEG in den Paragrafen 69 und 70 beschrieben. Der bisherige Paragraf 71 zur Nachrüstung der Wärmedämmung wurde unter § 69, Absatz 1 aufgenommen. Dabei wurde allerdings der bisherige Abschnitt 2 des Paragrafen 71, der eine Befreiung von der Nachrüstpflicht ohne behördliche Prüfung ermöglichte, gestrichen. Die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen werden im Anhang 8 beschrieben. Für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen wurden die Anforderungen aus dem GEG 2020 übernommen. In Abhängigkeit des Einsatzbereiches und des Rohrinnendurchmessers ergeben sich die bekannten Dämmniveaus: 100-%-Dämmung (1aa – dd), 50-%-Dämmung (1ee und ff), Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (1gg), 200-%-Dämmung für an Außenluft grenzende Rohrleitungen (1hh) und die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen (2). Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen gelten jetzt allerdings deutlich erhöhte Anforderungen. Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sind nach dem neuen GEG bei einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm mit einer Mindestdämmschichtdicke von 9 mm zu dämmen und ab einem Innendurchmesser von mehr als 22 mm beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht 19 mm. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m K) bei einer Mitteltemperatur von 10 °C.

Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen nach dem neuen GEG
Quelle: Armacell
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen nach dem neuen GEG

Dämmung im Außenbereich

Für an Außenluft angrenzend verlegte Rohrleitungen, die unter den Anwendungsbereich des Paragrafen 69 fallen, fordert das GEG weiterhin eine 200-%-Dämmung. Während dies für die Dämmung von Wärmeverteilungsleitungen, z.B. auf dem Gebäudedach technisch sinnvoll und ausführbar ist, stellt diese Anforderung im Bereich Erneuerbarer Energien eine erhebliche technische Herausforderung dar. Eine 200-%-Dämmung lässt sich im Durchführungsbereich von Solarleitungen oder beim Anschluss von Monoblock-Wärmepumpen nur unter erheblichem Mehraufwand und mit einem mehrlagigen Dämmaufbau umsetzen. Für diese Anwendungsbereiche kommen in der Praxis vorwiegend UV-beständige, werkseitig vorgedämmte Leitungen zum Einsatz.

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