Sanitär

Nach der Flut: Sicherung der Trinkwasserqualität

Mittwoch, 25.08.2021

Mindestumfang von mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchungen gemäß DVGW W 557
Quelle: Gemäß DVGW W 557 (Auszug)
Tabelle 3: Mindestumfang von mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchungen gemäß DVGW W 557. Weitere wertvolle Hinweise finden sich im DVGW W 556 "Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung"

Diese Untersuchungen liefern die notwendigen Informationen, wie erfolgreich die Reinigung und Desinfektion aus hygienischer Sicht war und sichern damit auch die Arbeiten des Fachhandwerkers ab. Dabei ist mindestens auf die mikrobiologischen Parameter "Allgemeine Bakterien", "Coliforme Bakterien" und "E. Coli" gemäß Tabelle 3 zu untersuchen. Letztgenanntes Bakterium ist der Anzeiger einer fäkalen Verunreinigung. Weitergehende Untersuchungen auf Legionellen sind nicht notwendig, auf Pseudomonaden nur bei besonderen Fragestellungen.

Umgang mit unbeschädigten Installationen

Noch nicht wieder genutzte und intakte Trinkwasser-Installationen dürfen erst dann wieder zur Abgabe von Trinkwasser als Lebensmittel genutzt werden, wenn das Trinkwasser generell vom Versorger frei gegeben wurde und eine Reinigung und Spülung der Trinkwasser-Installation erfolgt ist. Vor der Spülung wird die Anlage im ersten Schritt nach unten komplett entleert und sofort wieder mit Trinkwasser gefüllt, um Korrosionsschäden durch eine Teilbefüllung zu verhindern. Durch diese Entleerung nach unten werden lokale Kontaminationen zum Beispiel aus dem Kellerbereich nicht im gesamten Gebäude verteilt, die vielleicht über Sicherungsarmaturen eingedrungen sind. Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung sinnvoll, wenn Beschädigungen an Rohrleitungen oder Armaturen vermutet werden, die beispielsweise durch aufschwimmende Gegenstände während einer Flutung entstanden sind. Eine längere Entleerung der Leitungen ist generell zu vermeiden, damit es nicht nachfolgend zu Schäden durch Innenkorrosion kommt.

Umgang mit gefluteter Neuware

Normalerweise ist die Entsorgung von gefluteten Bauteilen die sinnvollste Lösung, selbst wenn sie unbeschädigt erscheinen. Ist dies aus Materialmangel nicht möglich, und sind die Bauteile erkennbar nass oder sogar in Mitleidenschaft gezogen, empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hersteller zur weiteren Vorgehensweise. Kontaminiertes Schmutzwasser kann sogar in Beutelverpackungen oder abgestopfte Rohre eingedrungen sein, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Zwingt also Materialmangel zur Weiternutzung, müssen bei Rohren, Verbindern und anderen Bauteilen die Stopfen/Verpackungen entfernt, die Produkte mit einwandfreiem Trinkwasser durchgespült und dann zügig getrocknet werden (Rohre mit Gefälle lagern). Wo immer dies notwendig und möglich (Materialverträglichkeit) ist, sollten geflutete Bauteile für die Trinkwasser-Installation wie Rohre und Verbinder ausschließlich für Heizungs-Installationen verwendet werden. Grundsätzlich dürfen bei Reinigungsmaßnahmen keinerlei Ablagerungen in den Produkten verbleiben, da sie unter anderem Wasser binden und Bakterien eine gute Vermehrungsmöglichkeit bieten würden. Auch zur Desinfektion von einzelnen Bauteilen finden sich im DVGW W 557 wertvolle Hinweise – z. B. im Kapitel "7.3 Desinfektion von Apparaten und Bauteilen". Werden solchermaßen gereinigte und desinfizierte Bauteile in der Trinkwasser-Installation verwendet, müssen diese Trinkwasser-Installationen nach dem Einbau erneut gründlich gespült (Tab. 1) und im Zweifelsfall gemäß Tab. 2 desinfiziert werden. Eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung ist sinnvoll bzw. kann vom Gesundheitsamt angeordnet werden.

Fazit:

Ein Regelwerk für diese Fälle wie Überschwemmung, Hochwasser oder Flut gibt es nicht. Doch insbesondere die DVGW Arbeitsblätter W 556 und W 557 geben eine gute Orientierung, ersetzen jedoch nicht die übergeordneten Anweisungen der lokalen Gesundheitsämter und Wasserversorger.

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Dienstag, 05.12.2023

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